Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen der Kinderarztpraxis Wutzky
Wir stellen keine Schulbescheinigungen und keine Gesundschreibungen mehr aus !
Liebe Eltern,
in allen Krankheitsfällen werden wir Sie -wie bisher auch- gerne beraten und Ihnen erklären, wann Ihr Kind nach überstandener Erkrankung erwartungsgemäß wieder in die Kindereinrichtung bzw. Schule gehen kann.
Es gibt jedoch keinen medizinischen Grund und auch keine gesetzlichen Vorgaben, Kinder nach überstandenem Infekt erneut zu untersuchen, insbesondere wo hierbei ein Risiko der Neuansteckung für Ihr Kind, z.B. bei uns im Wartezimmer, besteht.
Daher werden wir keine Gesundschreibungen nach Infekten mehr ausstellen und wir vergeben hierfür auch keine Termine. Ausnahmen bilden die Erkrankungen nach §34 Infektionsschutzgesetz, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (zu finden unter: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html). Sollte das bei Ihrem Kind der Fall sein, werden wir Sie darüber informieren und Sie bekommen unmittelbar einen Folgetermin.
Wie Sie bestimmt der Presse entnommen haben schreiben wir - wie alle Kinderarztpraxen Berlins - keine Schulbescheinigungen (Atteste) mehr aus, egal ob kurz krank oder wegen einer Klassenarbeit.
Liebe Kitaleitung und ErzieherInnen,
wir werden unverändert an das Verantwortungsbewußtsein der Eltern appellieren, keine kranken Kinder in die Einrichtung zu schicken und sie über entsprechende Symptome informieren.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie Sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Liebe LehrerInnen,
in begründeten Einzelfällen und nur nach direktem Anruf bei uns können bei einzelnen Patienten Erkrankungen auch für die Schule bescheinigt werden. Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, rufen Sie uns bitte an.
Wir stellen keine Schulbescheinigungen und keine Gesundschreibungen mehr aus !
Liebe Eltern,
in allen Krankheitsfällen werden wir Sie -wie bisher auch- gerne beraten und Ihnen erklären, wann Ihr Kind nach überstandener Erkrankung erwartungsgemäß wieder in die Kindereinrichtung bzw. Schule gehen kann.
Es gibt jedoch keinen medizinischen Grund und auch keine gesetzlichen Vorgaben, Kinder nach überstandenem Infekt erneut zu untersuchen, insbesondere wo hierbei ein Risiko der Neuansteckung für Ihr Kind, z.B. bei uns im Wartezimmer, besteht.
Daher werden wir keine Gesundschreibungen nach Infekten mehr ausstellen und wir vergeben hierfür auch keine Termine. Ausnahmen bilden die Erkrankungen nach §34 Infektionsschutzgesetz, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht (zu finden unter: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html). Sollte das bei Ihrem Kind der Fall sein, werden wir Sie darüber informieren und Sie bekommen unmittelbar einen Folgetermin.
Wie Sie bestimmt der Presse entnommen haben schreiben wir - wie alle Kinderarztpraxen Berlins - keine Schulbescheinigungen (Atteste) mehr aus, egal ob kurz krank oder wegen einer Klassenarbeit.
Liebe Kitaleitung und ErzieherInnen,
wir werden unverändert an das Verantwortungsbewußtsein der Eltern appellieren, keine kranken Kinder in die Einrichtung zu schicken und sie über entsprechende Symptome informieren.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie Sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Liebe LehrerInnen,
in begründeten Einzelfällen und nur nach direktem Anruf bei uns können bei einzelnen Patienten Erkrankungen auch für die Schule bescheinigt werden. Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, rufen Sie uns bitte an.